Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden beteiligt sich der Staat an den Kosten, die das Aufziehen eines Kindes mit sich bringt. Der Staat zahlt zum Beispiel Familienleistung oder eine andere Leistung für Familien.
Familienleistung aus Deutschland
Da Sie in Deutschland arbeiten und dort sozialversichert sind, können Sie Kindergeld aus Deutschland bekommen. Das Kindergeld bekommen Sie von der Familienkasse Rheinland-Pfalz – Saarland in Saarbrücken. Weitere Informationen finden Sie unter Kindergeld.
Familienleistung aus den Niederlanden
Sie bekommen kein Kindergeld (AKW) und kein kindgebundenes Budget aus den Niederlanden. Sie bekommen Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie unter Kinderbetreuungszuschlag. Wenn Sie Ihr Kind zusammen mit einem anderen Elternteil oder Versorger aufziehen, dann kann der andere Elternteil oder Versorger, zum Beispiel Ihr Partner oder Ex-Partner, möglicherweise Kindergeld (AKW) und kindgebundenes Budget erhalten.
Familienleistungen aus Deutschland und aus den Niederlanden
Wenn zwei Länder Kindergeld zahlen können, gelten die europäischen Vorrangsregeln. Ein Land muss vorrangig Familienleistung zahlen. Das andere Land zahlt eventuell Familienleistung in Höhe des Unterschiedsbetrags. Welches Land welchen Betrag zahlt, hängt unter anderem von der Situation Ihrer Familie ab. Weitere Informationen zu den Vorrangsregeln beim Zusammentreffen von Familienleistungen finden Sie unter Familienleistungen aus zwei Ländern.
Andere Leistungen für Familien
Neben dem Kindergeld gibt es in Deutschland noch andere Leistungen für Familien. Erwarten Sie oder Ihre Partnerin ein Kind? Oder sind Sie vor kurzem Vater, Mutter oder Versorger eines Kindes geworden? Informieren Sie sich in Bezug auf Mutterschaftsgeld, Elternzeit und Elterngeld. Weitere Informationen finden Sie unter Andere Leistungen für Familien.