Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Familie

Kann ich meine Familie mitversichern?

Ich bin bei einer Krankenkasse freiwillig versichert

Haben Sie einen Partner/eine Partnerin und/oder ein Kind? Vielleicht hat Ihr Familienmitglied ein eigenes Einkommen und ist deshalb selbst krankenversichert. Ist das nicht der Fall, dann kann Ihr Familienmitglied eventuell auch über Ihre Krankenversicherung versichert werden. Dies nennt man auch Mitversicherung.

Wann ist meine Familie mitversichert?

Wenn Ihre Krankenkasse ein Formular S1 an CZ geschickt hat, entscheidet CZ, ob Ihre Familie bei Ihnen mitversichert sind. CZ entscheidet dies aufgrund des von Ihnen ausgefüllten Antragsformulars für die Vertragspolice.

Ihre Familienmitglieder müssen auf jeden Fall in den Niederlanden wohnen. Es gelten aber noch weitere Voraussetzungen.

Ihr Partner/Ihre Partnerin ist mitversichert, wenn er/sie:

  • nicht arbeitet,
  • keine Rente, Pension oder Sozialleistung erhält und
  • eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit Ihnen führt.

Ihr Kind ist mitversichert, wenn:

  • es unter 18 Jahre ist,
  • nicht arbeitet und
  • Ihr Partner/Ihre Partnerin nicht in den Niederlanden arbeitet und weder eine Arbeitslosenleistung noch eine ZW-Leistung (Krankengeld) aus den Niederlanden erhält.

Was geschieht, wenn CZ entscheidet, dass mein Familienmitglied nicht mitversichert ist?

Für Ihr Familienmitglied ändert sich dann nichts. Ihr Partner/Ihre Partnerin und/oder Ihr Kind behalten dann die eigene Krankenversicherung in den Niederlanden.

Was geschieht, wenn mein Familienmitglied mitversichert ist?

Dann muss Ihr Familienmitglied eine CZ-Vertragspolice beantragen und die jetzige Krankenversicherung beenden lassen. CZ meldet Ihr Familienmitglied bei Ihrer Krankenkasse an. Ihr Familienmitglied erhält eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) von Ihrer Krankenkasse. Mit dieser Karte kann er oder sie medizinische Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen.EKVK

Ich bin privat versichert

Wohnt Ihr Partner/Ihre Partnerin und/oder Ihr Kind in den Niederlanden? Dann schließt Ihr Partner/Ihre Partnerin eine Krankenversicherung in den Niederlanden ab. Dies gilt auch für Kinder unter 18 Jahren. Kinder über 18 Jahren müssen eine eigene Krankenversicherung abschließen. Haben Sie keinen Partner/keine Partnerin? Dann regeln Sie als Versicherungsnehmer eine Krankenversicherung für Ihre minderjährigen Kinder. Kinder unter 18 Jahren zahlen keinen Beitrag für die Krankenversicherung.