Kostenerstattung
Sind Sie bei einer Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert? Dann werden Ihnen in Deutschland und in den Niederlanden die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Wenn Ihnen Kosten für Ihre Gesundheitsversorgung in anderen EU-Ländern entstehen, werden Ihnen diese ebenfalls erstattet. Dies gilt auch für mitversicherte Familienmitglieder.
Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in Deutschland entstehen
Sie bezahlen den Leistungserbringer erst selbst und reichen die Rechnung danach bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei einem Krankenhausaufenthalt brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen. Das Krankenhaus schickt die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse.
Zusatzversicherung
Für Kosten, die von der deutschen Grundversicherung nicht gedeckt werden, können Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Die Vergütungen sind bei jedem Versicherungsträger anders. Sie können sich zum Beispiel für zusätzliche zahnärztliche Leistungen, Brillengläser oder Physiotherapie versichern. Der Beitrag für die Zusatzversicherung richtet sich unter anderem nach dem Leistungskatalog, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Möglichkeiten und Voraussetzungen.
Bitte beachten Sie: Die Zusatzversicherung gilt nur für Kosten, die in dem Land entstanden sind, in dem die Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Eine Zusatzversicherung bei der deutschen Krankenkasse deckt nur die Kosten der medizinischen Versorgung in Deutschland.
Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in den Niederlanden entstehen
Sie haben in den Niederlanden Anspruch auf medizinische Leistungen nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw) und dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz). Wenn Sie medizinische Leistungen in den Niederlanden in Anspruch nehmen, schickt der Leistungserbringer die Rechnung direkt an CZ. CZ bezahlt die Rechnung und Sie brauchen selbst nichts mehr zu unternehmen.
Bitte beachten Sie: Die ersten 385,00 €, die Ihnen in den Niederlanden an Krankheitskosten entstehen, müssen Sie selbst zahlen. Dies gilt nicht für Besuche beim Hausarzt, der Hebamme und für die Betreuung nach einer Entbindung. Außerdem zahlen Sie eventuell eine Selbstbeteiligung, zum Beispiel für Medikamente.
Zusatzversicherung
Für Kosten, die nicht von der niederländischen Grundversicherung gedeckt werden, können Sie sich zusätzlich versichern. Dies betrifft zum Beispiel zusätzliche zahnärztliche Leistungen, Physiotherapie oder alternative Heilverfahren. Erkundigen Sie sich bei CZ nach Möglichkeiten und Voraussetzungen.
- Vertragspolice beim Krankenversicherungsträger CZ (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kosten für medizinische Versorgung, die Sie in den Niederlanden selbst zahlen müssen (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ich bin privat versichert
Welche Kosten für medizinische Versorgung erstattet werden, richtet sich nach der von Ihnen gewählten Deckung.