Berufsanerkennung beantragen
Möglicherweise üben Sie einen reglementierten (geschützten) Beruf selbstständig aus. Dies ist ein Beruf, den Sie nur ausüben dürfen, wenn Sie die für diesen Beruf gesetzlich festgestellen Qualifikationen besitzen (Ausbildung, Titel, berufliche Erfahrung). Dass Sie diese Qualifikationen in Deutschland haben, bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihren Beruf auch in den Niederlanden ausüben dürfen. Sie müssen dann zunächst die Berufsanerkennung beantragen.
Wie ist die Berufsanerkennung geregelt?
Innerhalb Europas bestehen Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung der (Berufs‑)Abschlüsse, die für die reglementierten Berufe erforderlich sind. Ein Großteil dieser Vereinbarungen ist Bestandteil der europäischen Richtlinie 2005/36/EG.
Bitte beachten Sie: Diese Richtlinie gilt im Prinzip nur für EU-Bürger. Besitzen Sie eine andere Staatsangehörigkeit? Dann gelten die jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften für eine Berufsanerkennung.
Welche Berufe sind reglementiert?
Je nach Land gibt es Unterschiede. In den Niederlanden gibt es vor allem in den Sektoren Gesundheitsversorgung, Ausbildung, Polizei, Feuerwehr, Seefischerei, Binnenschifffahrt, Luftfahrt, Kultur und Kinderbetreuung reglementierte Berufe.
Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte sind in jedem Fall reglementierte Berufe.
Muss ich eine Berufsanerkennung beantragen?
Das hängt von Ihrem Beruf ab. Stellen Sie auf der Website des EP-Nuffic fest, ob Ihr Beruf in den Niederlanden reglementiert ist.
- Wenn Sie einen reglementierten Beruf haben, müssen Sie bei der für Ihren Beruf zuständigen Stelle die Berufsanerkennung beantragen. Das Anerkennungsverfahren kann 4 Monate dauern.
- Haben Sie keinen reglementierten Beruf, können Sie Ihren Beruf in den Niederlanden frei ausüben. Möglicherweise ist eine Anerkennung Ihrer Schul‑ oder Berufsabschlüsse sinnvoll.
- Sehen Sie, ob Ihr Beruf in den Niederlanden reglementiert ist Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Lesen Sie mehr über die Bewertung nichtniederländischer Diplome und Zeugnisse (niederländisch/englisch) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wo erhalte ich weitere Informationen zur Berufsanerkennung?
Jedes EU-Land hat eine Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen. In den Niederlanden ist dies das EP-Nuffic. Informieren Sie sich auch über das Internetportal Answers for Business. Hier erhalten Sie zum Beispiel eine schrittweise Erläuterung Ihrer Pflichten, wenn Sie vorübergehend in den Niederlanden Dienste anbieten.