A1-Bescheinigung
Wenn Sie in einem anderen Land arbeiten, müssen Sie in bestimmten Situationen eine A1-Bescheinigung beantragen. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Sie für Ihren Arbeitgeber vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten oder wenn Sie in mehreren Ländern gleichzeitig arbeiten.
Sie brauchen keine A1-Bescheinigung zu beantragen, wenn Sie:
- ausschließlich in einem Land arbeiten, zum Beispiel wenn Sie Grenzgänger sind
- an Bord eines Seeschiffes arbeiten
- an Bord eines Flugzeugs im internationalen Luftverkehr arbeiten
Was ist eine A1-Bescheinigung?
Mit der A1-Bescheinigung werden die anzuwendenden Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit festgestellt. Mit dieser Bescheinigung können Sie im Beschäftigungsland nachweisen, dass Sie in einem anderen EU-Land Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Wo beantrage ich die A1-Bescheinigung?
Sie beantragen die A1-Bescheinigung kostenlos bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Entscheidet die SVB, dass Sie in den Niederlanden versichert sind? Dann stellt die SVB die A1-Bescheinigung aus. Wenn die SVB feststellt, dass Sie in Deutschland versichert sind, nimmt die Sociale Verzekeringsbank (SVB) Kontakt mit der Krankenkasse in Deutschland auf. Sie erhalten die A1-Bescheinigung dann von der Krankenkasse.
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